Was ist überhaupt Frühförderung?

In der Frühförderung werden auf spielerische Art und Weise Ressourcen der Kinder entdeckt und gestärkt. Dadurch ist es den Kindern möglich, Defizite zu überwinden oder zu kompensieren. Neue Fertigkeiten werden aufgebaut, das Selbstbewusstsein gesteigert und somit die Entwicklung des Kindes gefördert.

 

Wer hat Anspruch darauf?

Anspruch auf Frühförderung haben:

  • Kinder mit Entwicklungsverzögerungen
  • Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten
  • Kinder mit drohender oder festgestellter Behinderung
  • Kinder mit Sinnesschädigungen
  • Kinder von Geburt an bis zum Schuleintritt

 

Wo kann ich die Förderung beantragen und was kostet das?

Der Antrag auf Frühförderung muss beim zuständigen Sozialamt des Landkreises gestellt werden. Die Kosten werden bei nachweisbarer Entwicklungsverzögerung oder einer drohenden Behinderung unabhängig vom Einkommen der Eltern in voller Höhe übernommen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen sehr gern behilflich.

Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diese unterstützende Therapie als Selbstzahler zu übernehmen. Nehmen Sie diesbezüglich gern Kontakt mit uns auf.

 

Wo findet die Förderung statt?

Die Förderung findet, je nach Wunsch, bei Ihnen zuhause, in der Kindereinrichtung oder in unseren Räumlichkeiten statt.